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      Die Kommunikation über Messenger-Dienste wie beispielsweise WhatsApp, Snapchat, Instagram oder Facebook ist für viele nicht mehr wegzudenken. Sekundenschnell sind Nachrichten mit Bildern und Videos versendet.

    Insbesondere für junge Menschen gehört der Umgang selbstverständlich zum Alltag.

    Sie flirten, pflegen ihre Beziehung oder stellen sich selbst und ihren Alltag über soziale Medien oder Messenger-Dienste dar.

    Dabei versenden Minderjährige auch immer wieder, selbstgefertigte Nacktbilder an ihre Chatpartnerin oder an ihren Chatpartner – mit oft gravierenden Folgen.

    Denn wenn Kinder und Jugendliche selbstgefertigte Nacktaufnahmen versenden, weiterleiten oder besitzen kann dies eine Straftat darstellen.

    Das Phänomen der sog. „Selbstfilmer“ spielt im Deliktsbereich der sog. kinder- und jugendpornografischen Inhalte eine beachtliche Rolle.

    Hier sind 41,3 % [1] der Tatverdächtigen unter 18 Jahre alt.

    Das Bundeskriminalamt warnt deshalb davor, selbst hergestellte Nacktaufnahmen über soziale Medien oder Messenger-Diensten an andere Personen zu versenden!

    [1] 17.549 von insgesamt 42.517 Tatverdächtige im Bereich kinder- und jugendpornografische Inhalte
     
         
      Quelle: BKA.de  
         
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