#dontsendit |
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Die Kommunikation
über Messenger-Dienste wie beispielsweise WhatsApp,
Snapchat, Instagram oder Facebook ist für viele nicht
mehr wegzudenken. Sekundenschnell sind Nachrichten mit
Bildern und Videos versendet.
Insbesondere für junge Menschen gehört der Umgang
selbstverständlich zum Alltag.
Sie flirten, pflegen ihre Beziehung oder stellen sich
selbst und ihren Alltag über soziale Medien oder
Messenger-Dienste dar.
Dabei versenden Minderjährige auch immer wieder,
selbstgefertigte Nacktbilder an ihre Chatpartnerin oder
an ihren Chatpartner – mit oft gravierenden Folgen.
Denn wenn Kinder und Jugendliche selbstgefertigte
Nacktaufnahmen versenden, weiterleiten oder besitzen
kann dies eine Straftat darstellen.
Das Phänomen der sog. „Selbstfilmer“ spielt im
Deliktsbereich der sog. kinder- und
jugendpornografischen Inhalte eine beachtliche Rolle.
Hier sind 41,3 % [1] der Tatverdächtigen unter 18 Jahre
alt.
Das Bundeskriminalamt warnt deshalb davor, selbst
hergestellte Nacktaufnahmen über soziale Medien oder
Messenger-Diensten an andere Personen zu versenden!
[1] 17.549 von insgesamt 42.517 Tatverdächtige im
Bereich kinder- und jugendpornografische Inhalte |
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Quelle:
BKA.de |
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